Ihr möchtet an einem unserer Seminare teilnehmen, um euch fortzubilden, oder ihr seid im Sommer beim Zeltlager als BetreuerIn dabei, müsstet jedoch aufgrund des Zeitpunkts Urlaub dafür nehmen?
Gemäß dem Sonderurlaubsgesetz NRW könnt ihr bei eurem Arbeitgeber einen Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendhilfe stellen.
Für welche Tätigkeiten kann Sonderurlaub beantragen werden?
Ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätige Personen über 16 Jahre können für
1. ...leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie internationalen Begegnungen ausgeübt wird,
2. ...die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Fachtagungen in Fragen der Jugendhilfe, wenn diese einer Aufgabe nach Absatz 1 Nr. 1 dienen oder auf sie vorbereiten, Sonderurlaub beantragen (SoUrlG NRW, § 1 (1))
Wie viele Tage Sonderurlaub können erstattet werden?
In NRW können bis zu acht Tage Sonderurlaub erstattet und auf höchstens 3 Veranstaltungen im Jahr aufgeteilt werden (SoUrlG NRW, § 4).
Gibt es Fristen, die ich einhalten muss?
Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Urlaubsantritt beim Arbeitgeber einzureichen (SoUrlG NRW, § 3).
Wie kann ich Sonderurlaub beantragen?
Meldet euch am besten bei uns in der Geschäftsstelle.
Dort erhaltet ihr alle notwendigen Informationen und wir können euch anschließend die erforderlichen Unterlagen zuschicken.
Für diejenigen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, gelten andere Regelungen. Die notwendige Bescheinigung stellen wir euch gerne aus.
Die Regelungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnt ihr in der Geschäftsstelle in Wuppertal erfragen.