Die_der Hauptjugendwart_in im EGV und EV bzw. der Hauptfachreferent für Jugend im SGV sowie die weiteren Mitglieder des Jugendvorstandes werden von den Jugendwart_innen in der Jugendwartetagung gewählt.
Die Hauptjugendwart_innen vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen in den Gremien ihres jeweiligen Erwachsenenvereines.
Gemeinsam mit dem Jugendvorstand organisiert die_der Hauptjugendwart_in die Jugendwartetagung und führt diese durch. Des Weiteren organisieren sie Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche und präsentieren den eigenen Verbandsverein bei verschiedenen Aktivitäten.
Die Hauptjugendwart_innen oder ein Mitglied des Jugendvorstands können sich außerdem in den Landesvorstand der Wanderjugend wählen lassen, um dort den Verbandsverein und die Interessen "seiner" Kinder und Jugendlichen zu vertreten.