Jugendarbeit in einem Jugendverband wie der Deutschen Wanderjugend Landesverband NRW wird in Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gefördert.
Für uns als Wanderjugend, als erkannter Träger der Jugendhilfe (und Mitglied im Landesjugendring NRW) bedeutet dies, dass unser Verband eine Förderung für die Arbeit der Geschäfsstelle und die eigenen Aktivitäten und Angebote erhält.
Darüber hinaus können wir die praktische Arbeit der Kinder- und Jugendgruppen der Wandervereine in NRW finanziell unterstützen.
Gefördert werden können Aktivitäten und Angebote rund um das Natur erleben (z.B. Tagesaktionen draußen mit Waldpädagog_innen oder Förster_innen, Outdoor-Kids-Tage, RausZeit-Module oder Naturerlebnistage), Ferienfreizeiten (Zeltlager oder Mehrtagesfahrten in den Ferien), musisch-kulturelle Aktivitäten (Tanz- oder Theaterworkshops und Gruppenstunden) und vieles mehr...
Einen Zuschuss erhalten die Jugendgruppen auch für Gruppenstunden im Allgemeinen, Aktionen rund um Umweltschutz und Nachhaltigkeit oder klassische Bastel-Workshops (Kürbisschnitzen, Bau eines Vogelhäuschens oder Insektenhotels, Bastelaktionen vor/zu besonderen Anlässen uvm).
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Gruppen in der Landesgeschäftsstelle der DWJ in Wuppertal für ihre geplante Veranstaltung einen Antrag stellen. Das klingt bürokratischer als es ist!
Steht das komplette Jahresprogramm der Gruppe kann für alle geplanten Veranstaltungen ein Gesamt-Antrag durch die Gruppenleitung, Jugendwart_in oder Jugendleitung gestellt werden.
Das entsprechende Formblatt ist über die DWJ-Geschäftsstelle erhältlich oder kann im Gruppenleiter-Login auf der Internetseite heruntergeladen werden. Diese Zugangsdaten sind ebenfalls über die DWJ-Geschäftsstelle erhältlich.
Die Antragsstellung sollte bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres erfolgen.
Es ist im laufenden Jahr jedoch fast immer möglich für kurzfristig geplante Lehrgänge Anträge zu stellen. Diese sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Aktivität oder Aktion beim Landesverband anzumelden.
Bevor ein Antrag gestellt wird, einfach mal in der Geschäftsstelle anrufen und nachfragen, ob noch Fördermittel beantragt werden können.
Der Eingang der Veranstaltungsanmeldung wird von der Geschäftsstelle bestätigt.
Eine ausführliche Information über die Bezuschussung von Aktivitäten sowie die Fördersätze sind den Förderrichtlinien der DWJ Landesverband NRW zu entnehmen. Diese können über die Geschäftsstelle in Wuppertal angefordert werden.
Lehrgänge und Ferienfreizeiten
Für die Aktivitäten, die einen oder mehrere Tage dauern sind andere Unterlagen notwendig als beispielsweise für freizeitpädagogische Maßnahmen.
Wir bezeichnen Bildungsveranstaltungen als Lehrgänge, und zur Abrechnung dieser sowie für Ferienfreizeiten sind folgende Unterlagen notwendig:
Freizeitpädagogische Maßnahmen
Dazu zählen Freizeitaktivitäten der Gruppe, die der Gruppe zugute kommen.
Beispielsweise gehören Spiel-Abende, ein Kino- oder Bowling-Abend oder Gruppenstunden dazu.
Für die Abrechnung notwendig sind lediglich:
Für viele der benannten Unterlagen gibt es Vorlagen (Teilnahmeliste, Fahrtkosten-Formulare, Vorlagen für Referentenhonorar, Kurzbericht oder Erhebungsbogen), die zur Abrechnung benutzt werden sollten.
Diese Formulare können in der DWJ-Geschäftsstelle angefordert werden oder sie sind im Gruppenleiterbereich auf der Internetseite zum herunterladen zu finden.
Die kompletten Unterlagen zur Abrechnung eines Lehrgangs oder Ferienfreizeit müssen unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens aber vier Wochen nach Beendingung der Maßnahme in der DWJ-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Nach Einsendung der Abrechnungsunterlagen verschickt diese Schreiben, in Form von Bewilligungen. Diesen Schreiben ist die Höhe des Zuschusses sowie der Auszahlungstermin zu entnehmen.